Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen:
Treppenhausreinigung:
Ein gepflegtes Treppenhaus ist das Aushängeschild der Immobilie und steigert für die Bewohner die Wohnqualität deutlich. Es ist meist in der Praxis schwer umzusetzen, sei es ein fehlender Reinigungsplan oder die fehlende Umsetzung des Reinigungsplans.
Wer muss die Treppenhausreinigung organisieren?
§ 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) regelt die Verantwortlichkeit der Treppenhausreinigung, diese muss vom Vermieter getragen werden. Er wird verpflichtet, den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu ermöglichen.
Gerne übernehmen wir die Reinigung der Immobilie, so das Sie Zeit für schönere Dinge haben.
Mülltonnenbereitstellung:
Kennen Sie das Problem, Sie haben einen Aufgabenplan für Ihre Mieter erstellt, immer wieder vernachlässigen einzelne Mieter ihre Pflichten. Bei vollen Mülltonnen ist dies besonders nervig, denn volle Mülltonnen bzw. Abfallsäcke können für einen üblen Gestank sorgen oder die Abfallsäcke werden von Tieren beschädigt und der Inhalt wird auf dem Grundstück verteilt.
Wir übernehmen für Sie die Bereitstellung der Müllsäcke und Mülltonnen, damit eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleistet ist.
Grünflächenpflege:
Ein gepflegtes Erscheinungsbild der Grünflächen, lädt Ihre Bewohner und Kunden zum wohlfühlen ein. Die Grünflächen sind neben dem Treppenhaus, mit der wichtigste äußerliche Eindruck und sollte demzufolge ordentlich gepflegt werden. Wir übernehmen den Rasenschnitt und auch kleinere Arbeiten rund um die Grünflächen.
Kleinere Reparaturen und Instandhaltung:
In einer belebten Immobilie fallen immer mal kleinere Reparaturen an, sei es eine defekte Glühbirne oder ein lockeres Geländer. Wir führen kleine Reparaturen durch um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Winterdienst:
Gemeinden können Grundstückseigentümer durch eine Verordnung zum Winterdienst verpflichten. Diese müssen dann bei Schnee oder Glatteis zum Beispiel den Gehweg entlang der Straße auf eigene Kosten räumen und streuen. In den Verodnungen ist der zeitliche Umfang der Räumpflicht meist genauer bestimmt. Der Beginn darf nicht vor 6 Uhr und das Ende nicht nach 22 Uhr liegen.
Der Vermieter kann den Winterdienst auf die Mieter übertragen. Das muss jedoch in einer Vereinbarung im Mietvertrag festgelegt sein. Das führt meist jedoch zu Streitereien zwischen den beteiligten Parteien. Das Problem lässt sich lösen, wenn ein externer Dienstleister den Winterdienst übernimmt.
Wir übernehmen den Winterdienst für Sie, damit Sie Ihren Kaffee am Morgen in ruhe genießen können.
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